Wenn Sie eine auf diese Weise ausgeschilderte Kreuzung befahren, sollen Sie den darauf befindlichen Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fährt eine Straßenbahn auf einen Kreisverkehr zu; am Gleis stehen die Zeichen A-7 "Vorfahrt gewähren", C-12 "Kreisverkehr" und das Zeichen für einen Fußgängerüberweg, und über den Überweg gehen Fußgänger. Wenn Sie in eine so gekennzeichnete Kreuzung einfahren, sind Sie verpflichtet, den Fahrzeugen, die sich darauf befinden, die Vorfahrt zu gewähren - die Antwort JA.
Das Zeichen C-12 zusammen mit dem Zeichen A-7 bedeutet, dass der Fahrzeugführer, der sich bereits auf der Kreuzung befindet, Vorfahrt vor dem Fahrzeugführer hat, der in diese Kreuzung einfährt. Das Zeichen A-7 gilt auch für die Straßenbahn - die Vorfahrt eines Schienenfahrzeugs vor anderen Fahrzeugen gilt nur dort, wo die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist. Sie lassen also die Fahrzeuge vorbei, die auf der Fahrbahn des Kreisverkehrs fahren, und am Überweg gewähren Sie den Fußgängern Vorrang, die sich darauf befinden. Sie fahren erst ein, wenn Sie niemanden zum Bremsen zwingen.
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 5 und § 36 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 5 Abs. 1, Art. 25 Abs. 2 und Art. 26 Abs. 1a des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)