Sie haben vor, links abzubiegen. Haben Sie die Vorfahrt vor dem von links kommenden Fahrzeug?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einer Vorfahrtsstraße, die mit dem Zeichen D-1 mit dem Zusatzzeichen T-6a gekennzeichnet ist, auf dem die dicke Linie nach links abbiegt; Sie wollen links abbiegen, also auf der Vorfahrtsstraße bleiben, und von links kommt auf derselben Vorfahrtsstraße ein Fahrzeug. Zwischen Fahrzeugen auf derselben Vorfahrtsstraße gelten die allgemeinen Regeln, und das Fahrzeug von links hat Sie auf seiner rechten Seite - es muss Ihnen die Vorfahrt gewähren. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zusatzzeichen T-6a den tatsächlichen Verlauf der Vorfahrtsstraße über die Kreuzung zeigt, und das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet, dem Fahrzeug, das von rechts kommt, die Vorfahrt zu gewähren. Sie biegen mit Blinker ab und beobachten, ob der Fahrer von links abbremst.
Rechtsgrundlage: § 43 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)