Erlaubt dir das von einem Polizisten gegebene Signal, in die Kreuzung einzufahren?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto steht hinter dem Fußgängerüberweg ein Polizeibeamter, der den Verkehr regelt, mit der Seite zu Ihnen. Seinen Arm hat er waagerecht in Richtung der Fahrzeuge ausgestreckt, die aus der Gegenrichtung kommen und auf der linken Hälfte der Fahrbahn stehen. Die Haltung mit der Seite zu Ihnen bedeutet für Sie die Erlaubnis zur Einfahrt in die Kreuzung, und der ausgestreckte Arm hält die andere Kolonne an, nicht Sie. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass die Haltung, bei der die Person, die den Verkehr regelt, mit der Seite zu den ankommenden Fahrzeugen steht, die Erlaubnis zur Einfahrt in die Kreuzung bedeutet, und dass ein waagerecht ausgestreckter Arm quer zur Fahrtrichtung der sich nähernden Fahrzeuge für diese Fahrzeuge ein Einfahrverbot bedeutet. Die Anweisungen des Polizeibeamten gehen den Ampeln und den Verkehrszeichen vor. Sie fahren langsam über die Kreuzung und beobachten die angehaltenen Fahrzeuge und die Fußgänger.
Rechtsgrundlage: § 108 Abs. 2 und 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 5 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)