Bedeutet das gelbe Blinklicht, dass gleich grün kommt?
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Richtige Antwort
NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie in der Stadt auf einer breiten Straße; über der Fahrbahn hängt eine Ampel mit gelbem Blinklicht. Das gelbe Blinklicht bedeutet nicht, dass gleich grünes Licht aufleuchtet. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das gelbe Blinklicht einer Ampel vor einer bestehenden Gefahr oder Verkehrsbehinderung warnt und besondere Vorsicht vorschreibt - und sonst nichts. Es ist kein Teil des Zyklus Grün-Gelb-Rot, kündigt kein anderes Signal an und regelt nicht die Vorfahrt. Die Ankündigung von Grün ist ein ganz anderes Signal: Rot und Gelb gleichzeitig, beide mit Dauerlicht. Das gelbe Blinklicht wird eingeschaltet, wenn die Ampel ausgeschaltet ist (nachts, bei einer Störung), oder wenn die Ampel nur zur Warnung dient, zum Beispiel vor einem Fußgängerüberweg, wie hier, oder vor einer Kreuzung mit eingeschränkter Sicht. An einer solchen Kreuzung gelten die normalen Regeln: die Zeichen A-7, B-20, D-1, und wenn es keine gibt, die Rechts-vor-links-Regel. Wenn Sie das gelbe Blinklicht sehen, warten Sie nicht auf Grün, denn es wird nicht aufleuchten; Sie werden langsamer, achten auf die Zeichen und den Fußgängerüberweg und fahren, wenn Sie niemandem den Weg abschneiden.
Rechtsgrundlage: § 98 Abs. 6 und § 95 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale