Verpflichtet das über Ihrem Fahrstreifen sichtbare Lichtsignal dazu, vor dem Lichtsignalgeber anzuhalten?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto stehen Sie auf dem Fahrstreifen zum Linksabbiegen vor einer Kreuzung. Über Ihrem Fahrstreifen zeigt die Richtungsampel S-3 (mit Pfeilen) einen grünen Pfeil nach links, und daneben leuchtet die Ampel für den Fahrstreifen geradeaus grün. Das grüne Signal über Ihrem Fahrstreifen erlaubt die Fahrt - Sie müssen nicht vor der Ampel anhalten. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass die Signale der Richtungsampel S-3 für Fahrzeugführer gelten, die in die Richtung des Pfeils fahren, und dass das grüne Signal die Erlaubnis zur Einfahrt hinter die Ampel bedeutet und dass es keine Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern gibt. Anhalten müssen Sie nur bei Rot oder Gelb. Sie fahren los und prüfen dabei noch den Fußgängerüberweg, über den Sie nach dem Abbiegen fahren.
Rechtsgrundlage: § 97 Abs. 1-3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale