Bist du in dieser Situation dazu verpflichtet, die Geschwindigkeit des Fafrzeuges zu reduzieren, wenn es keine Fußgänger auf der Straße gibt?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie auf einer Vorfahrtsstraße und nähern sich einem Fußgängerüberweg mit einer Verkehrsinsel; dort stehen die Zeichen D-6 und C-9, und auf dem Überweg und daneben ist niemand. Die Pflicht, vor dem Überweg die Geschwindigkeit zu verringern, dient dazu, einen Fußgänger nicht zu gefährden, der auf dem Überweg ist oder ihn betritt - wenn keine Fußgänger da sind, müssen Sie nicht langsamer fahren. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrer, bei der Annäherung an einen Überweg besonders vorsichtig zu sein, die Geschwindigkeit so zu verringern, dass er einen Fußgänger auf dem Überweg oder einen Fußgänger, der ihn betritt, nicht gefährdet, und ihm Vorrang zu gewähren. Besondere Vorsicht gilt immer: Sie beobachten beide Enden des Überwegs und die Verkehrsinsel, weil ein Fußgänger hinter einem Pfosten oder einem Baum auftauchen kann.
Rechtsgrundlage: Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)