Haben Sie in dieser Situation Vorrang vor dem Radfahrer, wenn er auf dem Übergang erscheint?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fährt eine Straßenbahn auf einen Fußgängerüberweg mit Ampeln zu (Zeichen D-6); rechts steht das Zeichen C-13, das einen Radweg kennzeichnet, der über die Kreuzung führt, und auf der Fahrbahn neben den Gleisen fährt ein Lieferwagen. Wenn der Radfahrer auf der Radfahrerfurt ist, haben Sie ihm gegenüber keine Vorfahrt - die Antwort NEIN.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrzeugführer, beim Heranfahren an eine Radfahrerfurt besonders vorsichtig zu sein und einem Radfahrer, der sich auf der Furt befindet, die Vorfahrt zu gewähren. Die Vorschrift sieht keine Ausnahme für die Straßenbahn vor - sie gilt für jeden Fahrzeugführer. Wenn der Radfahrer auf der Furt ist, halten Sie die Straßenbahn an und lassen ihn vorbei. Radfahrer sind schneller als Fußgänger, deshalb schauen Sie rechtzeitig auf die Furt und verringern die Geschwindigkeit, bevor Sie die Kreuzung erreichen.
Rechtsgrundlage: Art. 27 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)