Ist der Straßenbahnfahrer verpflichtet, die Warnzeichen zu befolgen?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren wir mit der Straßenbahn durch eine Straße, und am rechten Rand steht das Zeichen A-30 "andere Gefahr" mit dem Zusatzzeichen "Niewidomi" (Blinde). Der Straßenbahnfahrer ist verpflichtet, Warnzeichen zu befolgen - die Antwort JA.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet jeden Verkehrsteilnehmer, Verkehrszeichen zu befolgen, und Warnzeichen verpflichten zu besonderer Vorsicht. Das gilt auch für den Straßenbahnfahrer. Hier warnt das Zeichen A-30 mit dem Zusatzzeichen, dass in der Nähe blinde Personen unterwegs sind, die eine herankommende Straßenbahn vielleicht nicht hören oder nicht bemerken. Sie verringern die Geschwindigkeit, beobachten die Gehwege und Überwege und sind bereit, die Straßenbahn anzuhalten. Wenn eine blinde Person mit weißem Stock die Fahrbahn überquert, muss der Fahrzeugführer anhalten, um ihr das Überqueren zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage: Art. 5 Abs. 1 und Art. 26 Abs. 7 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 3 Abs. 1 und § 11 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale