Verpflichten die Warnzeichen den Straßenbahnfahrer zur besonderen Vorsicht?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren wir mit der Straßenbahn auf Gleisen, die entlang der Fahrbahn verlaufen, und am rechten Fahrbahnrand steht das Zeichen A-16 "Fußgängerüberweg". Warnzeichen verpflichten den Straßenbahnfahrer zu besonderer Vorsicht - die Antwort JA.
Warnzeichen warnen vor Stellen auf der Straße, an denen eine Gefahr besteht oder bestehen kann, und verpflichten die Verkehrsteilnehmer zu besonderer Vorsicht. Der Straßenbahnfahrer ist genauso ein Verkehrsteilnehmer wie ein Autofahrer. Das Zeichen A-16 kündigt einen Fußgängerüberweg an, also verringern Sie die Geschwindigkeit und beobachten, ob jemand die Gleise betreten will. Die Straßenbahn hat einen langen Bremsweg und kann einem Hindernis nicht ausweichen. Deshalb ist eine frühe Reaktion auf das Zeichen für den Straßenbahnfahrer besonders wichtig.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 26 Abs. 1a des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)