Darfst du in der dargestellten Situation in die Kreuzung einfahren?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto steht hinter dem Fußgängerüberweg, an der Einfahrt zur Kreuzung, ein Polizeibeamter, der den Verkehr regelt. Er steht mit dem Gesicht zu Ihnen und hat die Arme waagerecht zur Seite ausgestreckt. Diese Haltung bedeutet für Sie ein Verbot, in die Kreuzung einzufahren. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt: Wenn die Person, die den Verkehr regelt, mit dem Gesicht oder dem Rücken zu den herankommenden Fahrzeugen steht, bedeutet das ein Verbot, in die Kreuzung einzufahren; ein Arm, der waagerecht quer zur Fahrtrichtung ausgestreckt ist, betont dieses Verbot zusätzlich. Die Anweisungen des Polizeibeamten haben Vorrang vor Ampeln und Verkehrszeichen. Sie halten vor dem Fußgängerüberweg an und warten, bis sich der Polizeibeamte mit der Seite zu Ihnen dreht.
Rechtsgrundlage: § 108 Abs. 3 und 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 5 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)