Haben Sie in der dargestellten Situation den Vorrang vor den Fußgängern?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie durch ein Tor auf einen gepflasterten Platz vor einer Schule, über den Schüler mit Rucksäcken und Rollkoffern gehen; hier gibt es keine abgetrennte Fahrbahn und keinen Gehweg. Auf so einem Platz hat der Fußgänger Vorrang vor dem Fahrzeug. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrzeugführer, der über einen Gehweg (droga dla pieszych) fährt, langsam zu fahren und dem Fußgänger Vorrang zu gewähren. Diese Vorschrift gilt entsprechend auch auf einem Platz, auf dem Fußgänger und Fahrzeuge dieselbe Fläche benutzen, weil keine Fahrbahn abgetrennt ist. Kinder, die in die Schule gehen, achten nicht auf Autos. Deshalb fahren Sie im Schritttempo, halten vor jeder Gruppe an und benutzen die Hupe nicht.
Rechtsgrundlage: Art. 26 Abs. 4 und 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)