Łatweprawko
Frage Nr. 14107 2 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T

Darf der Fahrer eines persönlichen Transportgerät einen Fußgängerüberweg entlang überqueren?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Die Frage betrifft den Fahrer eines persönlichen Beförderungsgeräts (UTO) - zum Beispiel eines Elektro-Skateboards oder eines elektrischen Einrads. Er darf nicht längs über einen Fußgängerüberweg fahren. Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet dem Fahrzeugführer, längs auf einem Gehweg (droga dla pieszych) oder einem Fußgängerüberweg zu fahren, vorbehaltlich der Vorschriften über Fahrräder, Elektroroller und persönliche Beförderungsgeräte. Ein persönliches Beförderungsgerät ist ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug ohne Sitz und Pedale, und sein Fahrer muss den Radweg oder den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen und ausnahmsweise - wenn es diese nicht gibt - den Gehweg. Dann fährt er mit einer Geschwindigkeit ähnlich der eines Fußgängers und gewährt Fußgängern Vorrang; das Fahren auf der Fahrbahn ist ihm verboten, außer auf einer Radfahrerfurt. Der Fußgängerüberweg ist ein Teil der Fahrbahn, und die Ausnahme für den Gehweg umfasst ihn nicht: Über die Fahrbahn dürfen Sie nur auf einer Radfahrerfurt fahren, und wenn es keine gibt, steigen Sie vom Gerät ab und schieben es über den Überweg - dann sind Sie selbst Fußgänger. Das Fahren längs des Zebrastreifens, also auf der Fahrbahn in Fahrtrichtung, ist erst recht ein Fahren auf der Fahrbahn, das für ein UTO verboten ist.

Rechtsgrundlage: Art. 26 Abs. 3 Nr. 3, Art. 33b Abs. 1-3, Art. 33c sowie Art. 2 Nr. 18 und 47c des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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