Du hast es vor, in das Tor hineinzufahren. Hast du die Pflicht, die sichtbaren Fußgänger durchzulassen?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einer kleinen Straße mit einer Begrenzung auf 20 km/h und nähern sich einem Fußgängerüberweg mit dem Zeichen D-6 und dem Zusatzzeichen T-27. Von links betreten zwei Männer den Überweg. Sie müssen ihnen Vorrang gewähren. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrzeugführer, der sich einem Fußgängerüberweg nähert, besonders vorsichtig zu sein, die Geschwindigkeit zu verringern und dem Fußgänger Vorrang zu gewähren, der sich auf dem Überweg befindet oder ihn betritt. Das Zusatzzeichen T-27 unter dem Zeichen D-6 zeigt, dass oft Kinder den Überweg benutzen. Sie halten vor dem Zebrastreifen an und fahren erst los, wenn die Fußgänger die Fahrbahn verlassen haben - Sie zwängen sich nicht hinter ihrem Rücken durch.
Rechtsgrundlage: Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 47 Abs. 1 und 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale