Sind Sie in dieser Situation dazu verpflichtet, das Fahrzeug anzuhalten?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einer Straße in der Stadt. Auf der linken Seite steht ein Kleinbus mit Warnblinklicht und dem Symbol einer Person mit Behinderung; ein Betreuer führt eine Person im Rollstuhl über die Fahrbahn zum Bus. Sie müssen das Fahrzeug anhalten und ihr das Überqueren ermöglichen. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrzeugführer, das Fahrzeug anzuhalten, wenn eine Person mit Behinderung mit einem besonderen Kennzeichen oder eine Person mit sichtbar eingeschränkter Bewegungsfähigkeit die Fahrbahn überquert, um ihr das Überqueren zu ermöglichen. Es spielt keine Rolle, dass es hier keinen Fußgängerüberweg gibt - die Vorschrift gilt an jeder Stelle der Fahrbahn. Sie halten in sicherer Entfernung an und warten, bis der Rollstuhl auf dem Gehweg ist.
Rechtsgrundlage: Art. 26 Abs. 7 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)