Łatweprawko
Frage Nr. 7450 3 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T
Bild zur Frage: Sind Sie dazu verpflichtet, die Anweisungen und Signale der Person zu befolgen, die die Straßenarbeiten im Auftrag des Straßenverwalters ausführt?

Sind Sie dazu verpflichtet, die Anweisungen und Signale der Person zu befolgen, die die Straßenarbeiten im Auftrag des Straßenverwalters ausführt?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Auf dem Foto fahren Sie in der Stadt eine Straße entlang, auf der Straßenbauarbeiten durchgeführt werden: Neben einem Bagger stehen Leitkegel und Absperrschranken, und ein Arbeiter in einer orangefarbenen Warnweste geht neben dem Bagger auf der Fahrbahn und kann den Fahrern Signale geben. Sie sind verpflichtet, die Anweisungen und Signale einer Person zu befolgen, die im Auftrag des Straßenbaulastträgers (Straßenverwaltung) Arbeiten auf der Straße ausführt. Die Antwort lautet: ja.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) nennt unter den Personen, die berechtigt sind, den Verkehrsteilnehmern Anweisungen und Signale zu geben, unter anderem den Polizeibeamten, den Beamten der Gemeindewache (strażnik gminny), den Bahnmitarbeiter an einem Bahnübergang und eine Person, die im Namen des Straßenbaulastträgers handelt oder im Auftrag oder mit Zustimmung des Straßenbaulastträgers Arbeiten auf der Straße ausführt; die Anweisungen solcher Personen gehen den Ampeln und Zeichen vor, und der Verkehrsteilnehmer muss sie befolgen. Diese Personen müssen leicht erkennbar sein, zum Beispiel an einer Warnweste. Sie werden langsamer, schauen auf die Gesten des Arbeiters und fahren oder halten an, wie er es anzeigt.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 sowie Art. 5 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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