Łatweprawko
Frage Nr. 1831 3 Pkt. Grundfrage CC1DD1

Sie haben es vor, geradeaus zu fahren und das entgegenkommende Fahrzeug plant, links abzubiegen. Haben Sie die Pflicht, ihm die Vorfahrt zu geben?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Im Video fahren Sie mit einem Lkw auf eine Kreuzung mit dem Zeichen A-7 "Vorfahrt gewähren" und dem Zusatzzeichen T-6c zu, das zeigt, dass die Vorfahrtsstraße abbiegt und dabei Ihre Richtung kreuzt; Sie wollen geradeaus fahren, und das Fahrzeug aus der Gegenrichtung biegt links ab. Sie sind verpflichtet, ihm die Vorfahrt zu gewähren. Die Antwort lautet: ja.

Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zeichen A-7 vor einer Kreuzung mit einer Vorfahrtsstraße warnt und das Zusatzzeichen T-6c darunter den tatsächlichen Verlauf der Vorfahrtsstraße über die Kreuzung zeigt. Aus dem Zusatzzeichen ergibt sich, dass die Vorfahrtsstraße abbiegt und die Richtung umfasst, in die das linksabbiegende Fahrzeug aus der Gegenrichtung fährt - es ist die ganze Zeit auf der Vorfahrtsstraße, und Sie sind auf der untergeordneten Straße. Die Regel, dass der Linksabbieger dem Geradeausfahrenden die Vorfahrt gewährt, gilt für gleichrangige Straßen; hier entscheiden die Zeichen. Deshalb halten Sie an oder fahren so langsam, dass der Abbiegende weder seine Geschwindigkeit noch seine Fahrlinie ändern muss, und fahren erst los, wenn die Vorfahrtsstraße frei ist. Die Zusatzzeichen T-6 muss man genau lesen: Die dicke Linie ist die Vorfahrtsstraße, die dünne ist Ihre Straße - wer sie an dieser Kreuzung verwechselt, fährt in das abbiegende Fahrzeug, das Vorfahrt hat.

Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 5 und 7 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 5 Abs. 1 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

Themen: Vorfahrt
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