Sollen Sie nach dem Rechtsabbiegen in dieser Kreuzung den Blinker ausschalten?
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JA
Erklärung
Im Video biegen Sie an einer Kreuzung rechts ab, an der die Vorfahrtsstraße nach rechts abknickt, wie das Zusatzzeichen T-6a unter dem Zeichen D-1 zeigt. Nach dem Abbiegen müssen Sie den Blinker ausschalten - sofort nach dem Ende des Manövers. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) schreibt vor, die Absicht, die Fahrtrichtung zu ändern, rechtzeitig und deutlich anzuzeigen und das Blinken sofort nach dem Manöver zu beenden. Ein Blinker, der weiter blinkt, führt andere in die Irre: Ein Fahrer, der aus einer Seitenstraße kommt, oder ein Fußgänger denkt, dass Sie gleich abbiegen oder anhalten, und gerät Ihnen vor die Räder. In den meisten Autos schaltet sich der Blinker von selbst aus, wenn das Lenkrad wieder gerade steht, aber nach einem sanften Abbiegen muss man ihn von Hand ausschalten.
Rechtsgrundlage: Art. 22 Abs. 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)