Dürfen Sie an dieser Stelle auf der Brücke parken?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie bei Regen auf eine gepflasterte Brücke mit Steingeländern; rechts gehen Fußgänger mit einem Regenschirm, und an der Auffahrt steht eine Begrenzung auf 20 km/h. Auf der Brücke dürfen Sie nicht einmal halten, also dürfen Sie dort erst recht nicht parken. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) nennt Brücke, Überführung und Tunnel unter den Orten mit Halteverbot, und Parken ist ein Stillstand von mehr als einer Minute, deshalb gilt das Halteverbot automatisch auch für das Parken. Auf einer schmalen Brücke belegt ein stehendes Auto den Fahrstreifen, verdeckt die Sicht und macht das Vorbeifahren am Gegenverkehr (Begegnen) unmöglich; bei einer Panne muss das Fahrzeug so schnell wie möglich von der Brücke geschoben werden. Einen Parkplatz suchen Sie vor oder hinter der Brücke.
Rechtsgrundlage: Art. 49 Abs. 1 Nr. 3 sowie Art. 2 Nr. 29 und 30 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)