Łatweprawko
Frage Nr. 10258 2 Pkt. Grundfrage B

Dürfen Sie in der Situation das Fahrzeug auf dem Straßenrand parken?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie außerhalb der Stadt auf einer zweibahnigen Schnellverkehrsstraße mit Schutzplanken auf beiden Seiten; auf dem linken Fahrstreifen überholt Sie ein silbernes Auto, und hinter der durchgezogenen Randlinie liegt ein schmaler Seitenstreifen. Sie dürfen das Fahrzeug nicht auf dem Seitenstreifen parken. Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Halten oder Parken eines Fahrzeugs auf der Autobahn oder der Schnellstraße an einer anderen als der dafür bestimmten Stelle; wenn das Fahrzeug aus technischen Gründen liegen geblieben ist, muss der Fahrer es von der Fahrbahn entfernen und die anderen Verkehrsteilnehmer warnen. Parken, also der Stillstand eines Fahrzeugs für länger als eine Minute aus anderen Gründen als wegen des Verkehrs, ist deshalb nur auf Rastplätzen (MOP), Parkplätzen und in gekennzeichneten Haltebuchten erlaubt - und nicht auf dem Seitenstreifen oder dem Standstreifen, auch nicht kurz, um ein Telefonat anzunehmen oder die Karte zu prüfen; unabhängig von der Art der Straße verbietet das Gesetz außerdem das Anhalten auf dem Seitenstreifen neben einer durchgezogenen Randlinie. Der Standstreifen dient nur dazu, mit einem kaputten Auto von der Fahrbahn zu fahren: Dann schalten Sie das Warnblinklicht ein, stellen das Warndreieck 100 m hinter dem Fahrzeug auf und warten hinter der Schutzplanke. Auf einer Straße, auf der andere 120 km/h fahren, ist ein stehendes Auto eine tödliche Gefahr.

Rechtsgrundlage: Art. 49 Abs. 3 und Abs. 1 Nr. 5, Art. 2 Nr. 30 und Art. 50 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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