Łatweprawko
Frage Nr. 1558 1 Pkt. Grundfrage BAA1A2B1CC1DD1

Darf man in dieser Situation das Fahrzeug mit eingeschaltetem Fernlicht lenken?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Es ist Nacht, aber die Straße ist durch Laternen beleuchtet, die Sicht ist klar, es gibt keinen Nebel und keinen Niederschlag. Bei diesen Bedingungen fahren Sie mit Abblendlicht. Nebelscheinwerfer dürfen Sie nur einschalten, wenn die Sicht verringert ist, zum Beispiel durch Nebel, Regen oder Schnee, oder auf einer kurvenreichen Straße, die mit Zeichen gekennzeichnet ist - und keine dieser Bedingungen liegt hier vor.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) schreibt vor, bei normaler Sicht das Abblendlicht zu benutzen. Nebelscheinwerfer sind für das Fahren bei verringerter Sicht vorgesehen, und von der Abenddämmerung bis zum Morgengrauen darf man sie bei gutem Wetter nur auf einer kurvenreichen Straße benutzen, die mit entsprechenden Zeichen gekennzeichnet ist. Ohne Grund eingeschaltet, blenden sie andere Fahrer, und die Polizei kann dafür ein Bußgeld (Strafzettel) verhängen.

Rechtsgrundlage: Art. 51 Abs. 1 und 5 sowie Art. 30 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

Themen: Beleuchtung
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