Sollen Sie stets besonders vorsichtig sein, wenn Sie ein Fahrzeug von der Abenddämmerung bis zum Morgengrauen fahren?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie nachts in der Stadt auf einer beleuchteten Straße, und aus der Gegenrichtung kommen Autos. Wenn Sie von der Abenddämmerung bis zur Morgendämmerung ein Fahrzeug führen, sind Sie nicht verpflichtet, ständig besonders vorsichtig zu sein. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrzeugführer, immer vorsichtig zu sein, aber besonders vorsichtig nur dann, wenn es das ausdrücklich verlangt - zum Beispiel beim Überholen, wenn Sie sich einem Fußgängerüberweg oder einem Bahnübergang nähern, beim Einfahren in den fließenden Verkehr (włączanie się do ruchu), beim Rückwärtsfahren oder bei einer Fahrt im Nebel. Die Nachtzeit allein gehört nicht zu diesen Situationen. Nachtfahrten erfordern natürlich normale Vorsicht und Vernunft, aber für sie gilt nach dem Gesetz nicht die besondere Vorsicht. Es lohnt sich, diesen Unterschied zu kennen, denn Prüfungsfragen prüfen ihn oft.
Rechtsgrundlage: Art. 3 Abs. 1 und Art. 2 Nr. 22 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)