Bezieht sich das abgebildete Verbotsverkehrszeichen, das sich im Kreuzungsbereich befindet, nur auf die Fahrbahn, an der es aufgestellt worden ist?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto fahren Sie auf eine Kreuzung mit einer Straße mit zwei Fahrbahnen (zweibahnige Straße) ein. Auf der Verkehrsinsel zwischen den Fahrbahnen stehen die Zeichen C-9 "rechts am Zeichen vorbeifahren" und B-21 "Linksabbiegen verboten". Ein Abbiegeverbot, das bereits im Bereich der Kreuzung steht, gilt nur für die nächste Fahrbahn, vor der es steht - auf der zweiten Fahrbahn kann das Linksabbiegen erlaubt sein. Die Antwort lautet: ja.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale sagt ausdrücklich, dass die Zeichen B-21 und B-22, die sich im Bereich einer Kreuzung befinden, nur für die nächste Fahrbahn gelten, vor der sie aufgestellt sind. Bei einer zweibahnigen Straße überqueren Sie die erste Fahrbahn geradeaus, und nach links biegen Sie erst hinter dem Mittelstreifen ab - sofern die Zeichen an der zweiten Fahrbahn es nicht verbieten.
Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 1 und 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale