Łatweprawko
Frage Nr. 13763 3 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T

Haben Sie in dieser Situation das Recht zu hupen, wenn Sie einen torkelnden Mann auf der Straße sehen?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Im Video fahren Sie am frühen Abend eine Straße in einer Wohnsiedlung zwischen geparkten Autos entlang; vor Ihnen geht in der Mitte der Fahrbahn ein torkelnder Mann in einer blau-braunen Jacke, der nicht auf Ihr Auto reagiert. Sie haben das Recht, die Hupe (Schallzeichen) zu benutzen. Die Antwort lautet: ja.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass der Fahrzeugführer ein Schall- oder Lichtzeichen geben darf, wenn es notwendig ist, vor einer Gefahr zu warnen; es verbietet jedoch den Missbrauch des Signals und das Benutzen der Hupe in einer geschlossenen Ortschaft, es sei denn, es ist wegen einer unmittelbaren Gefahr notwendig. Ein torkelnder Fußgänger, der in der Mitte einer schmalen Fahrbahn mit dem Rücken zu Ihnen geht, ist genau eine solche Situation: Er sieht Sie nicht, hört Sie nicht, kann jederzeit einen Schritt zur Seite machen oder hinfallen, und zwischen den geparkten Autos haben Sie wenig Platz, um an ihm vorbeizufahren. Ein kurzes Signal soll ihm bewusst machen, dass ein Auto kommt - es ist kein Drängeln. Das Signal ersetzt Ihre übrigen Pflichten nicht: Sie verringern die Geschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit, halten großen Abstand und halten an, wenn der Fußgänger nicht aus dem Weg geht. Eine torkelnde Person, zum Beispiel eine betrunkene, überholen Sie mit möglichst großem Abstand, weil ihre Reaktionen unvorhersehbar sind.

Rechtsgrundlage: Art. 29 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie Art. 24 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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