Łatweprawko
Frage Nr. 13753 3 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T
Bild zur Frage: Sind Sie in der vorliegenden Situation von der Pflicht befreit, beim Überholen eines Radfahrers einen Mindestabstand von 1 m einzuhalten?

Sind Sie in der vorliegenden Situation von der Pflicht befreit, beim Überholen eines Radfahrers einen Mindestabstand von 1 m einzuhalten?

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