Łatweprawko
Frage Nr. 8213 2 Pkt. Grundfrage B

Ist das Vorbeifahren an einem stehenden Fahrzeug sein Umfahren?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie in der Abenddämmerung auf einer Straße mit zwei Fahrbahnen (zweibahnige Straße) mit drei Fahrstreifen in Ihrer Richtung, die durch Schutzplanken von der Gegenfahrbahn getrennt ist. Am Ende des Videos steht auf dem rechten Fahrstreifen, der endet, ein dunkler Kombi mit eingeschaltetem Warnblinklicht, an dem Sie vorbeifahren. Das Vorbeifahren an einem stehenden Fahrzeug ist kein Vorbeifahren am Gegenverkehr (Begegnen) - es ist ein Vorbeifahren an einem stehenden Fahrzeug oder Hindernis (Umfahren). Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) definiert drei verschiedene Manöver: Das Begegnen (wymijanie) ist das Vorbeifahren an einem Fahrzeug oder Verkehrsteilnehmer, der sich in der Gegenrichtung bewegt; das Umfahren (omijanie) ist das Vorbeifahren an einem Fahrzeug, Verkehrsteilnehmer oder Hindernis, das sich nicht bewegt; und das Überholen ist das Vorbeifahren an einem Fahrzeug oder Verkehrsteilnehmer, der sich in derselben Richtung bewegt. Über die Art des Manövers entscheidet also, was das Fahrzeug tut, an dem Sie vorbeifahren: Es steht, es kommt aus der Gegenrichtung, oder es fährt in dieselbe Richtung wie Sie. Auf einer Straße mit zwei Fahrbahnen und Schutzplanken in der Mitte gibt es überhaupt kein Begegnen, denn die Fahrzeuge aus der Gegenrichtung fahren auf einer eigenen Fahrbahn. Die Namen sind wichtig, weil das Gesetz jedem Manöver andere Pflichten zuordnet - beim Umfahren halten Sie einen sicheren Abstand und verlangsamen, wenn nötig.

Rechtsgrundlage: Art. 2 Nr. 26, 27 und 28 sowie Art. 23 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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