Łatweprawko
Frage Nr. 13645 3 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T

Haben Sie in dieser Situation Vorfahrt gegenüber dem von links kommenden Elektroroller?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie aus einer kleinen Straße, die mit dem Zeichen D-41 "Ende des verkehrsberuhigten Bereichs" gekennzeichnet ist, auf eine Straße in der Stadt; von links kommt eine Person auf einem Elektroroller (E-Scooter). Sie haben keine Vorfahrt vor ihr. Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass das Einfahren in den fließenden Verkehr (włączanie się do ruchu) unter anderem beim Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereichs (strefa zamieszkania) stattfindet, und der Fahrzeugführer, der in den Verkehr einfährt, verpflichtet ist, besonders vorsichtig zu sein und einem anderen Fahrzeug oder Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt zu gewähren. Das Zeichen D-41 kennzeichnet die Ausfahrt aus dem verkehrsberuhigten Bereich, wenn Sie also hinter ihm auf die Straße fahren, sind Sie nicht auf einer Kreuzung, sondern fahren in den Verkehr ein - und lassen allen den Vortritt, auch den Fahrzeugen von links, vor denen Sie an einer normalen gleichrangigen Kreuzung Vorfahrt hätten. Ein Elektroroller ist ein Fahrzeug und sein Fahrer ein Verkehrsteilnehmer, also schützt ihn die Vorschrift genauso wie ein Auto. Die Rechts-vor-links-Regel gilt hier nicht. Sie halten vor dem Rand der Fahrbahn an, schauen in beide Richtungen und fahren los, wenn Sie niemanden zwingen, die Fahrlinie oder die Geschwindigkeit zu ändern; ein Elektroroller ist leise und schnell, also schauen Sie genau hin.

Rechtsgrundlage: Art. 17 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 sowie Art. 2 Nr. 47b des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 58 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

Themen: Vorfahrt
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