Łatweprawko
Frage Nr. 13641 3 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T

Haben Sie in dieser Situation Vorfahrt vor dem entgegenkommenden und nach links abbiegenden Fahrzeug?

Richtige Antwort zeigen

Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie aus einer Wohnsiedlung heraus; rechts fahren Sie am Zeichen D-47 "Ende der nichtöffentlichen Straße" vorbei und nähern sich einer Straße, auf der aus der Gegenrichtung ein dunkles Auto kommt, das nach links abbiegt. Sie haben keine Vorfahrt vor ihm. Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass das Einfahren in den fließenden Verkehr (włączanie się do ruchu) stattfindet, wenn man von einer Straße, die keine öffentliche Straße ist, auf eine Straße fährt, und der Fahrzeugführer, der in den Verkehr einfährt, verpflichtet ist, besonders vorsichtig zu sein und einem anderen Fahrzeug oder Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt zu gewähren. Das Zeichen D-47 "Ende der nichtöffentlichen Straße" zeigt an, dass Sie eine nichtöffentliche Straße (droga wewnętrzna) verlassen und auf eine öffentliche Straße fahren - das ist keine normale Kreuzung, sondern das Einfahren in den Verkehr. Beim Einfahren lassen Sie allen den Vortritt: dem entgegenkommenden Auto, das nach links abbiegt, den Fahrzeugen von rechts und von links, den Radfahrern und den Fußgängern. Hier gelten weder die Rechts-vor-links-Regel noch die Regel, dass der Linksabbieger dem Geradeausfahrenden die Vorfahrt gewährt - sie betreffen Fahrzeuge auf einer Kreuzung, und Sie fahren nicht auf eine Kreuzung, sondern fahren in den Verkehr ein. Wenn nötig, halten Sie vor dem Rand der Fahrbahn an und fahren erst dann hinein, wenn Sie niemanden zum Bremsen zwingen.

Rechtsgrundlage: Art. 17 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 58 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

Themen: Vorfahrt
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