Wenn Sie an dieser Kreuzung links abbiegen möchten, haben Sie dann Vorfahrt vor allen Fahrzeugen, die möglicherweise auftauchen?
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NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einer Landstraße zu einer Kreuzung, die mit dem Zeichen D-1 mit dem Zusatzzeichen T-6a gekennzeichnet ist, auf dem die Vorfahrtsstraße nach rechts abbiegt und der dünne Strich nach links abgeht. Wenn Sie nach links abbiegen wollen, haben Sie keine Vorfahrt vor allen Fahrzeugen, die auftauchen können. Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das Zusatzzeichen T-6a unter dem Zeichen D-1 den tatsächlichen Verlauf der Vorfahrtsstraße über die Kreuzung zeigt. Da der dicke Strich nach rechts abbiegt, geht die Vorfahrtsstraße nach rechts ab, und die Straße nach links, in die Sie abbiegen wollen, ist untergeordnet. Beim Linksabbiegen verlassen Sie die Vorfahrtsstraße, also müssen Sie den Fahrzeugen, die auf ihr fahren, die Vorfahrt gewähren - vor allem denen, die von rechts auf dem dicken Strich kommen; sie kreuzen Ihre Fahrlinie. Sie können also nicht sagen, dass Sie Vorfahrt "vor allen" haben. Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) schreibt dabei vor, beim Annähern an eine Kreuzung besonders vorsichtig zu sein. Regel zum Merken: Das Zeichen D-1 gibt Vorfahrt nur in der Richtung des dicken Strichs; jedes Abbiegen weg von ihm ist die Einfahrt in eine untergeordnete Straße, bei der Sie denen die Vorfahrt gewähren, die auf der Hauptstraße bleiben.
Rechtsgrundlage: § 43 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)