Darf man ein Kind bis 10 Jahre auf einem Elektroroller auf Straßen transportieren, die sich in einer mit einem sichtbaren Schild gekennzeichneten Zone befinden?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto sieht man eine kleine Straße in einer Wohnsiedlung und das blaue Zeichen D-40 "verkehrsberuhigter Bereich" (strefa zamieszkania). Im verkehrsberuhigten Bereich dürfen Sie auf einem Elektroroller (E-Scooter) kein Kind bis 10 Jahre befördern. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet dem Fahrer eines Elektrorollers, eine andere Person, ein Tier oder eine Ladung zu befördern - ohne jede Ausnahme, auch im verkehrsberuhigten Bereich. Ein Elektroroller ist ein Fahrzeug für eine Person: Er hat eine kleine Standfläche, schwache Bremsen und einen schmalen Lenker, und eine zweite Person, besonders ein Kind, verändert sein Gleichgewicht und macht sicheres Bremsen und Abbiegen unmöglich. Die Frage versucht, Sie durch die Verbindung mit einer anderen Vorschrift zu verwirren: Ein Kind bis 10 Jahre, das unter Aufsicht eines Erwachsenen mit dem Fahrrad fährt, wird wie ein Fußgänger behandelt und darf auf dem Gehweg fahren, und im verkehrsberuhigten Bereich dürfen Fußgänger die ganze Breite der Straße benutzen. Keine dieser Vorschriften erlaubt es jedoch, ein Kind auf den Elektroroller zu setzen. Das Zeichen D-40 ändert vor allem die Regeln zur Geschwindigkeit (20 km/h), zum Vorrang der Fußgänger und zum Parken - die Verbote für den Elektroroller gelten im Bereich genauso wie überall.
Rechtsgrundlage: Art. 33a Abs. 3 Nr. 2 sowie Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 58 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale