Łatweprawko
Frage Nr. 13508 3 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T
Bild zur Frage: Besteht in dieser Situation ein Überholverbot für Sattelzüge?

Besteht in dieser Situation ein Überholverbot für Sattelzüge?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Vor Ihnen fährt ein Sattelzug (Gelenkfahrzeug) - eine Zugmaschine mit einem Sattelauflieger, der einen Bagger transportiert. Sie und der Sattelzug nähern sich einer Kreuzung, an der eine Ampel in Betrieb ist, und die Ampel zeigt Grün. An einer Kreuzung mit geregeltem Verkehr gilt das Überholverbot nicht, und in der Nähe gibt es kein Zeichen B-25 "Überholverbot". Das Überholen des Sattelzugs ist hier also nicht verboten.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Überholen eines Kraftfahrzeugs im weiteren Sinne (pojazd silnikowy) auf einer Kreuzung, nimmt aber Kreisverkehre und Kreuzungen, an denen der Verkehr geregelt wird - durch eine Ampel oder durch eine befugte Person -, von diesem Verbot aus. Der Sattelzug selbst hat keinen besonderen Schutz vor dem Überholen. Sie führen das Manöver unter Beachtung der allgemeinen Bedingungen aus: ausreichend Platz, gute Sicht und die Prüfung, ob jemand hinter Ihnen bereits begonnen hat, Sie zu überholen.

Rechtsgrundlage: Art. 24 Abs. 1 und Abs. 7 Nr. 3 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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