Stellt in dieser Situation der Fußgänger auf dem Zebrastreifen eine Gefahr dar?
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NEIN
Erklärung
Im Video geht ein Fußgänger auf einem markierten Fußgängerüberweg über die Fahrbahn, der mit dem Zeichen D-6 und einem Zebrastreifen gekennzeichnet ist. Er verhält sich genau so, wie es die Vorschriften verlangen, und hat auf dem Überweg Vorrang vor dem Fahrzeug. Er stellt also keine Gefahr dar - eine Gefahr wäre es erst, wenn Sie nicht langsamer fahren und ihm keinen Vorrang gewähren würden.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) sagt, dass ein Fußgänger, der sich auf dem Überweg befindet, Vorrang vor einem Fahrzeug hat, und ein Fußgänger, der den Überweg betritt, Vorrang vor jedem Fahrzeug außer der Straßenbahn. Ein Fahrzeugführer, der sich dem Überweg nähert, muss besonders vorsichtig sein, die Geschwindigkeit so verringern, dass er den Fußgänger nicht gefährdet, und ihm Vorrang gewähren. In der Prüfung prüfen solche Fragen, ob Sie normales, rechtmäßiges Verhalten anderer von einer wirklich gefährlichen Situation unterscheiden.
Rechtsgrundlage: Art. 13 Abs. 1a und Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)