Sollen Sie in dieser Situation besonders vorsichtig sein und, falls nötig, anhalten?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie im Nebel auf einer Straße außerhalb geschlossener Bebauung; vor Ihnen fährt am rechten Rand eine Radfahrerin, aus der Gegenrichtung kommt ein Auto, und in der Ferne sieht man Masten und die Lichtsignale eines Bahnübergangs. Bei so eingeschränkter Sicht müssen Sie besonders vorsichtig sein und wenn nötig anhalten. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verlangt, besonders vorsichtig zu sein, wenn man bei schlechter Sicht wegen Nebel fährt und wenn man sich einem Bahnübergang nähert, und mit einer Geschwindigkeit zu fahren, bei der man anhalten kann, wenn eine Sicherungseinrichtung oder ein Signal die Einfahrt verbietet. Im Nebel sehen Sie die Radfahrerin und die Signale des Bahnübergangs erst aus der Nähe, deshalb verringern Sie die Geschwindigkeit, schalten das Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer ein, fahren hinter der Radfahrerin, ohne sie zu überholen, solange das Auto aus der Gegenrichtung an Ihnen vorbeifährt, und sind bereit, vor den Gleisen anzuhalten.
Rechtsgrundlage: Art. 30 Abs. 1 sowie Art. 28 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)