Sollen Sie in dieser Situation die Geschwindigkeit reduzieren, damit Sie den Fußgänger keiner Gefahr aussetzen?
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JA
Erklärung
Im Video fahren wir mit der Straßenbahn zu einem Fußgängerüberweg, der mit dem Zeichen D-6 mit dem Zusatzzeichen T-27 gekennzeichnet ist, das einen Überweg anzeigt, der besonders häufig von Kindern benutzt wird; ein Mann in einer gelben Warnjacke betritt den Überweg von rechts, und von vorn kommt eine Straßenbahn. In dieser Situation sind Sie verpflichtet, die Geschwindigkeit zu verringern, damit Sie den Fußgänger nicht in Gefahr bringen - die Antwort JA.
Der Straßenbahnfahrer muss beim Heranfahren an einen Fußgängerüberweg die Geschwindigkeit so verringern, dass er einen Fußgänger auf dem Überweg nicht in Gefahr bringt, und ihm Vorrang gewähren. Der Fußgänger überquert bereits die Gleise, deshalb verringern Sie die Geschwindigkeit und halten, wenn nötig, an. Das Zusatzzeichen T-27 erinnert daran, dass hier Kinder die Straße überqueren können.
Rechtsgrundlage: Art. 26 Abs. 1a des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 47 Abs. 4-5 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale