Sollen Sie in dieser Situation den Passagieren ermöglichen, aus einer an der Haltestelle angehaltenen Straßenbahn auszusteigen?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie in der Stadt auf einer Straße; links liegen der Gleisbereich und eine Straßenbahn, die an einer Haltestelle ohne Verkehrsinsel angehalten hat; rechts stehen geparkte Autos. Sie sind verpflichtet, den Fahrgästen das Aussteigen aus der Straßenbahn zu ermöglichen. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrzeugführer, besonders vorsichtig zu sein, wenn er an einer gekennzeichneten Straßenbahnhaltestelle vorbeifährt, die nicht am Gehweg liegt; wenn die Haltestelle keine Verkehrsinsel für die Fahrgäste hat und eine Straßenbahn in die Haltestelle einfährt oder dort steht, ist der Fahrzeugführer verpflichtet, das Fahrzeug an einer solchen Stelle und so lange anzuhalten, dass der Fußgänger ungehindert zur Straßenbahn oder zum Gehweg gehen kann. Die Fahrgäste, die aus der Straßenbahn aussteigen, gehen direkt auf die Fahrbahn, auf der Sie fahren - wenn Sie an ihnen vorbeifahren würden, würden Sie direkt neben offenen Türen und Menschen mit Taschen und Kinderwagen fahren. Sie halten also hinter dem Ende der Straßenbahn oder vor den Türen an, an einer Stelle, die die Fußgänger nicht zwingt, sich zwischen den Fahrzeugen durchzudrängen, und fahren erst los, wenn alle eingestiegen sind oder den Gehweg erreicht haben und die Türen der Straßenbahn geschlossen sind. Die gleiche Regel gilt für Busse und andere Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs.
Rechtsgrundlage: Art. 26 Abs. 6 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)