Łatweprawko
Frage Nr. 13143 3 Pkt. Grundfrage BAA1A2AMB1CC1DD1T

Dürfen Sie in dieser Situation überholen?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren Sie in der Stadt auf dem rechten Fahrstreifen einer Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen in Ihrer Richtung; vor Ihnen bremst auf dem linken Fahrstreifen ein weißes Auto vor einem Fußgängerüberweg, der mit dem Zeichen D-6 gekennzeichnet ist, und von rechts nähert sich dem Überweg eine Person mit einem Kinderwagen. In dieser Situation dürfen Sie nicht überholen. Die Antwort lautet: nein.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet dem Fahrzeugführer, ein Fahrzeug auf einem Fußgängerüberweg und unmittelbar davor zu überholen, außer an einem Überweg, an dem der Verkehr geregelt wird, und es verbietet auch, an einem Fahrzeug vorbeizufahren (Umfahren), das in dieselbe Richtung gefahren ist, aber angehalten hat, um einem Fußgänger Vorrang zu gewähren. Das weiße Auto wird direkt vor dem Zebrastreifen langsamer, und die Person mit dem Kinderwagen betritt ihn gleich - wenn Sie an dem Auto vorbeifahren würden, würden Sie genau in dem Moment auf den Überweg fahren, in dem die Person mit dem Kinderwagen ihn von Ihrer Seite betritt, und sie verlässt sich darauf, dass auch das zweite Auto anhält, wenn schon eines bremst. Selbst wenn kein Fußgänger da wäre, ist schon das Überholen unmittelbar vor einem Überweg ohne Ampel verboten. Sie verringern die Geschwindigkeit zusammen mit dem Fahrzeug auf dem Nachbarfahrstreifen, halten vor dem Zebrastreifen an und fahren erst los, wenn der Fußgänger hinübergegangen ist.

Rechtsgrundlage: Art. 26 Abs. 3 Nr. 1 und 2 sowie Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 47 Abs. 1 und 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale

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