Erlaubt in der dargestellten Situation das sichtbare Signal das Einfahren hinter den Signalgeber, sofern dadurch keine Behinderung für den Gegenverkehr entsteht?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto steht an einer Baustelle eine provisorische Ampel, an der rotes Licht leuchtet. Das rote Signal bedeutet ein unbedingtes Verbot, hinter die Ampel zu fahren - hier gibt es keine Bedingung "wenn Sie den Verkehr nicht behindern". Die Antwort lautet: nein.
Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale bestimmt, dass das rote Signal der Ampel S-1 das Verbot bedeutet, hinter die Ampel zu fahren. Die Bedingung, den Verkehr nicht zu behindern, betrifft andere Situationen, zum Beispiel den grünen Pfeil S-2 nach dem Anhalten. An Baustellen regelt die Ampel den Wechselverkehr auf einem Fahrstreifen: Wer bei Rot fährt, fährt direkt auf die Fahrzeuge aus der Gegenrichtung zu. Sie halten vor der Ampel an und warten auf Grün.
Rechtsgrundlage: § 95 Abs. 1 Nr. 3 und § 99 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale