Soll man beim Überholen eines Radfahrers besonders vorsichtig sein?
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JA
Erklärung
Im Video fahren Sie auf einer Straße durch ein Dorf; vor Ihnen fährt am rechten Fahrbahnrand ein Radfahrer, und die Straße ist frei. Beim Überholen des Radfahrers müssen Sie besonders vorsichtig sein. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrer, beim Überholen besonders vorsichtig zu sein und vor allem einen sicheren seitlichen Abstand zum überholten Fahrzeug oder Verkehrsteilnehmer einzuhalten; beim Überholen eines Fahrrads, eines Elektrorollers (E-Scooter), eines Mopeds oder eines Motorrads darf dieser Abstand nicht kleiner als 1 m sein. Vor dem Manöver vergewissern Sie sich, dass Sie ausreichende Sicht und genug Platz haben, dass niemand begonnen hat, Sie zu überholen, und dass der Radfahrer kein Linksabbiegen anzeigt. Der Radfahrer ist ungeschützt und instabil: Er kann plötzlich zur Seite ziehen, um einem Schlagloch oder einem Kanaldeckel auszuweichen, im Wind schwanken oder ohne Zeichen in eine Einfahrt abbiegen; ein Zusammenstoß bei 50 km/h endet für ihn meist tragisch. Deshalb ist 1 m das Minimum - wenn die Fahrbahn es erlaubt, geben Sie mehr, und wenn Gegenverkehr kommt, warten Sie hinter dem Fahrrad, statt sich daneben vorbeizuzwängen. Nach rechts kehren Sie erst zurück, wenn Sie den Radfahrer im Innenspiegel sehen.
Rechtsgrundlage: Art. 24 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)