Darf man in der dargestellten Situation das Fahrzeug überholen?
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Richtige Antwort
NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen der Fahrbahn mit nur einer Fahrtrichtung einer Straße mit zwei Fahrbahnen (zweibahnige Straße) - links haben Sie Gleise auf dem Mittelstreifen, und ein rotes Auto fährt neben Ihnen auf dem rechten Fahrstreifen. Am Ende des Videos sieht man direkt vor Ihnen einen Fußgängerüberweg mit den Zeichen D-6 auf beiden Seiten, und die Linie zwischen den Fahrstreifen wird davor zu einer durchgezogenen Linie. Unmittelbar vor einem Fußgängerüberweg ist das Überholen verboten. Die Antwort lautet: nein.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verbietet das Überholen auf einem Fußgängerüberweg und unmittelbar davor, außer an einem Überweg, an dem der Verkehr durch Ampeln oder einen Polizeibeamten geregelt wird. Das überholte Auto würde Ihnen einen Fußgänger verdecken, der von rechts auf den Zebrastreifen tritt, und die durchgezogene Linie P-2 verhindert an dieser Stelle zusätzlich den Fahrstreifenwechsel. Sie bleiben auf Ihrem Fahrstreifen hinter dem roten Auto und überholen erst hinter dem Überweg.
Rechtsgrundlage: Art. 26 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 86 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale