Sollen Sie vor diesem Übergang immer anhalten?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto sieht man eine Straße, die zu einem Bahnübergang über zwei Gleise führt; am rechten Rand steht das Zeichen B-20 "STOP", direkt dahinter das Andreaskreuz G-4 mit doppelten Armen, und auf der Fahrbahn sind die Haltelinie P-12 und die Aufschrift STOP aufgemalt. Sie sind immer verpflichtet, vor diesem Bahnübergang anzuhalten - die Antwort JA.
Das Zeichen B-20 "STOP" vor den Gleisen bedeutet das Verbot, ohne Anhalten einzufahren, und die Linie P-12 zeigt die Stelle, an der man anhalten muss. Das Anhalten ist immer Pflicht - egal, ob sich ein Zug nähert oder ob die Gleise leer sind. Nach dem Anhalten vergewissern Sie sich, dass kein Schienenfahrzeug kommt, und erst dann fahren Sie auf den Bahnübergang. Das Andreaskreuz legt die Stelle zum Anhalten wegen des Zugverkehrs fest. Sie halten nicht auf dem Bahnübergang selbst an und überqueren die Gleise ohne Verzögerung.
Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 1 und 4, § 78 Abs. 5 und § 89 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)