Dürfen Sie in dieser Situation in die Kreuzung einfahren?
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JA
Erklärung
Im Video nähern Sie sich einer Kreuzung mit Ampel, die für Sie rotes Licht zeigt, aber auf der Kreuzung regelt ein Polizeibeamter den Verkehr; er steht seitlich zu Ihnen und zeigt mit der Hand die Fahrtrichtung. In dieser Situation dürfen Sie in die Kreuzung einfahren. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt, dass Anweisungen und Signale der Personen, die den Verkehr regeln, den Lichtzeichen und Verkehrszeichen vorgehen. Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale legt fest, dass die Haltung, bei der die Person, die den Verkehr regelt, seitlich zu den ankommenden Fahrzeugen steht, die Erlaubnis zur Einfahrt in die Kreuzung bedeutet. Das rote Licht gilt in diesem Moment nicht. Sie fahren aber langsam und vorsichtig ein und beobachten die Gesten des Polizeibeamten und die anderen Fahrer, denn jemand von der Querstraße könnte aus Gewohnheit bei seinem Grün losfahren.
Rechtsgrundlage: Art. 5 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 108 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale