Darf der am Verkehrsunfall Betroffene die persönlichen Daten des Täters verlangen?
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JA
Erklärung
Die Frage betrifft die Rechte einer Person, die bei einem Verkehrsunfall geschädigt wurde. Der Geschädigte (poszkodowany) hat das Recht, die Personalien des Verursachers zu verlangen - die Antwort JA.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) schreibt dem Fahrer, der an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, vor, auf Verlangen einer anderen am Unfall beteiligten Person seine Personalien, die Personalien des Eigentümers oder Halters des Fahrzeugs und die Daten der Versicherungsgesellschaft anzugeben, mit der die Pflichtversicherung, die Kfz-Haftpflichtversicherung (OC), abgeschlossen ist. Der Geschädigte kann diese Daten also verlangen, und der Verursacher muss sie angeben. Sie werden gebraucht, um den Schaden bei der Versicherung zu melden. Es ist auch sinnvoll, Fotos von der Unfallstelle zu machen, die Kennzeichen und die Daten von Zeugen zu notieren und eine gemeinsame Erklärung (wspólne oświadczenie) aufzuschreiben.
Rechtsgrundlage: Art. 44 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)