Łatweprawko
Frage Nr. 3994 2 Pkt. Grundfrage PT

Sollen Sie, soweit dies möglich ist, die Straßenbahn von der Unfallstelle ohne Verletzte oder Tote beseitigen?

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Richtige Antwort

JA

Erklärung

Die Frage betrifft die Pflichten eines Straßenbahnfahrers, der an einem Verkehrsunfall beteiligt ist. Wenn es bei dem Unfall keine Verletzten und keine Toten gibt, sind Sie verpflichtet, die Straßenbahn, soweit möglich, von der Unfallstelle zu entfernen - die Antwort JA.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrzeugführer, das Fahrzeug unverzüglich von der Unfallstelle zu entfernen, damit es keine Gefahr verursacht und den Verkehr nicht blockiert, wenn es keinen Toten oder Verletzten gibt. Eine Straßenbahn, die auf den Gleisen steht, blockiert andere Straßenbahnen und oft auch den Autoverkehr. Deshalb fahren Sie, nachdem Sie die Stelle abgesichert, die Situation fotografiert und die Daten ausgetauscht haben, an eine Stelle, an der die Straßenbahn den Verkehr nicht behindert - sofern die Straßenbahn fahrbereit ist. Über das weitere Vorgehen entscheidet meist auch die Leitstelle (nadzór ruchu) des Verkehrsbetriebs.

Rechtsgrundlage: Art. 44 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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