Dürfen Sie den Radfahrer in dieser Situation überholen?
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Richtige Antwort
NEIN
Erklärung
Im Video fahren wir mit dem Moped auf einer Stadtstraße mit Autos, die auf beiden Seiten geparkt sind; ein Radfahrer fährt auf der linken Seite der Fahrbahn, und wir nähern uns und beginnen, rechts an ihm vorbeizufahren; vor der Kreuzung sieht man einen Fußgängerüberweg. In dieser Situation ist das Überholen des Radfahrers nicht erlaubt - die Antwort NEIN.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) schreibt vor, links zu überholen. Rechts darf man nur ein Fahrzeug überholen, das Linksabbiegen anzeigt, oder auf einem Abschnitt mit markierten Fahrstreifen - auf einer Fahrbahn mit nur einer Fahrtrichtung oder, innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, wenn mindestens zwei Fahrstreifen in dieselbe Richtung führen. Hier sind keine Fahrstreifen markiert, und der Radfahrer zeigt kein Abbiegen an, deshalb ist es verboten, rechts an ihm vorbeizufahren. Außerdem nähern wir uns einem Fußgängerüberweg, und auf dem Überweg und direkt davor ist das Überholen verboten. Sie fahren also hinter dem Radfahrer und überholen ihn links, mit einem Abstand von mindestens 1 m, erst hinter dem Überweg.
Rechtsgrundlage: Art. 24 Abs. 2, 3, 5 und 10 sowie Art. 26 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)