Łatweprawko
Frage Nr. 11214 3 Pkt. Grundfrage AM

Ist in dieser Situation das Überholen des Radfahrers an der rechten Seite erlaubt?

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Richtige Antwort

NEIN

Erklärung

Im Video fahren wir mit dem Moped auf einer Straße, die mit dem Zeichen A-17 "Kinder" gekennzeichnet ist; vor uns fährt nahe der Fahrbahnmitte ein Radfahrer mit Helm und reflektierender Warnweste und lässt rechts Platz frei, und weiter vorne sieht man das Zeichen D-1 und einen Fußgängerüberweg. In dieser Situation ist das Überholen des Radfahrers auf der rechten Seite nicht erlaubt - die Antwort NEIN.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) schreibt dem Fahrer vor, beim Überholen links an dem überholten Fahrzeug vorbeizufahren. Das Gesetz erlaubt das Überholen auf der rechten Seite nur in besonderen Fällen: wenn das Fahrzeug Linksabbiegen anzeigt oder auf einem Abschnitt mit markierten Fahrstreifen, wenn es in derselben Richtung mindestens zwei Fahrstreifen gibt. Der Radfahrer biegt nicht nach links ab, und die Straße hat einen Fahrstreifen in jede Richtung. Der freie Platz rechts vom Radfahrer gibt kein Recht, ihn dort zu überholen - die Fahrt näher zur Mitte ist kein Anzeigen des Linksabbiegens. Außerdem nähern wir uns einem Fußgängerüberweg, vor dem das Überholen verboten ist.

Rechtsgrundlage: Art. 24 Abs. 2, 3, 5 und 10 sowie Art. 26 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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