Verbietet das Zeichen zusammen mit dem Zusatzschild das Anhalten vor dem Zeichen an der Straßenseite, an der es gestellt wurde?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto sieht man eine Straße in einer Ortschaft, an der das Zeichen B-36 "Halteverbot" steht, und darunter das Zusatzzeichen T-25c mit einem Pfeil nach unten. Dieses Zeichen mit dem Zusatzzeichen verbietet, vor dem Zeichen auf der Straßenseite zu halten, auf der es steht - die Antwort JA.
Das Zusatzzeichen T-25c unter dem Zeichen B-36 zeigt die Aufhebung des Verbots an, das durch das Zeichen angeordnet wurde. Das bedeutet, dass das Halteverbot auf dem Abschnitt vor dem Zeichen galt und an der Stelle des Zeichens endet. Auf dieser Straßenseite durfte man also vor dem Zeichen nicht halten, und hinter dem Zeichen ist das Halten wieder erlaubt, sofern andere Vorschriften es nicht verbieten. Das Verbot, das durch das Zeichen B-36 angeordnet wird, gilt für die Straßenseite, auf der das Zeichen steht. Unter dem Zeichen kann auch das Zusatzzeichen T-24 stehen. Es bedeutet, dass ein Fahrzeug, das an der Stelle des Verbots abgestellt wird, auf Kosten des Eigentümers entfernt wird.
Rechtsgrundlage: § 28 Abs. 2, 3, 5 und 7 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale