Haben Sie in dieser Situation Vorrang beim Befahren der verengten Fahrbahn vor dem Fahrzeug im Gegenverkehr?
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NEIN
Erklärung
Auf dem Foto sieht man eine schmale Straße, die unter einer Eisenbahnbrücke (Überführung) hindurchführt. Davor steht das Zeichen B-31 "Vorfahrt für den Gegenverkehr", und an den Seiten sind gelb-schwarze Tafeln, die ein Hindernis kennzeichnen. In dieser Situation haben Sie bei der Einfahrt in den verengten Fahrbahnabschnitt keine Vorfahrt vor dem Fahrer, der sich aus der Gegenrichtung nähert - die Antwort NEIN.
Das Zeichen B-31 verbietet den Fahrern die Einfahrt in einen verengten Fahrbahnabschnitt, wenn dadurch die Fahrer, die sich auf diesem Abschnitt befinden oder sich ihm aus der Gegenrichtung nähern, anhalten müssten. Auf dem Zeichen bedeutet der schwarze Pfeil nach unten die Fahrer aus der Gegenrichtung, die Vorfahrt haben, und der rote Pfeil nach oben - Ihre Richtung. Auf der anderen Seite der Brücke sehen die Fahrer das Zeichen D-5 "Vorfahrt vor dem Gegenverkehr". Vor der Einfahrt unter die Brücke werden Sie langsamer, prüfen, ob jemand entgegenkommt, und warten bei Bedarf vor der Engstelle.
Rechtsgrundlage: § 25 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale