Sollen Sie in dieser Situation beim Rechtsabbiegen an der Kreuzung vor der Ampel anhalten?
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Richtige Antwort
NEIN
Erklärung
Im Video fahren Sie auf dem rechten Fahrstreifen auf eine Kreuzung zu; am rechten Fahrbahnrand stehen das Zeichen A-7, ein Zeichen "Wenden verboten" und eine Ampel, die - genauso wie die Ampeln über der Fahrbahn - Grün zeigt. Beim Rechtsabbiegen sind Sie nicht verpflichtet, vor der Ampel anzuhalten - die Antwort NEIN.
Das grüne Signal bedeutet die Erlaubnis, hinter die Ampel zu fahren, und zwar in alle erlaubten Richtungen, also biegen Sie rechts ab, ohne anzuhalten. Das Zeichen A-7 gilt erst, wenn die Ampel ausgeschaltet ist oder gelbes Blinklicht zeigt, weil die Lichtzeichen den Zeichen vorgehen, die die Vorfahrt regeln. Anhalten vor der Ampel ist nur beim Abbiegen bei einem grünen Pfeil Pflicht, der neben dem roten Licht leuchtet. Beim Abbiegen lassen Sie die Fußgänger durch, die über die Fahrbahn gehen, in die Sie einfahren, und die Radfahrer, die geradeaus fahren. Das Zeichen "Wenden verboten" gilt nicht für das Rechtsabbiegen.
Rechtsgrundlage: § 95 Abs. 1 Nr. 1 und § 96 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale; Art. 5 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)