Łatweprawko
Frage Nr. 10842 2 Pkt. Fachfrage DD1

Die ausbleibende Mitführung des im Inland ausgestellten Führerscheins während der PkW-Führung auf öffentlichen Straßen in Polen:

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Richtige Antwort

A. verursacht keine rechtlichen Konsequenzen.

Erklärung

Die Frage betrifft die Situation, dass ein Fahrer beim Fahren eines Pkw auf öffentlichen Straßen in Polen seinen polnischen Führerschein nicht dabeihat. Das hat keine rechtlichen Folgen - Antwort A.

Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet nur dann dazu, ein Dokument über die Fahrerlaubnis bei sich zu haben, wenn es ein anderes Dokument als ein im Inland ausgestellter Führerschein ist. Ihren polnischen Führerschein müssen Sie also nicht mitführen - der Polizeibeamte prüft Ihre Fahrerlaubnis im zentralen Fahrerregister (centralna ewidencja kierowców), und Ihre Identität kann er anhand der Daten aus dem Personalausweisregister (Rejestr Dowodów Osobistych) feststellen. Wenn es keine Pflicht gibt, gibt es auch keine Strafe - weder ein Bußgeld (Strafzettel, Antwort B) noch einen Antrag auf Bestrafung beim Gericht (Antwort C). Sie müssen aber eine gültige Fahrerlaubnis haben - Fahren ohne sie, zum Beispiel nach dem Entzug der Fahrerlaubnis, ist bereits eine schwere Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat.

Rechtsgrundlage: Art. 38 Abs. 1 Nr. 1 und Art. 129 Abs. 2 Nr. 1a des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)

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