Sollen Sie in dieser Situation besonders vorsichtig sein?
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JA
Erklärung
Auf dem Foto ist eine Straße in der Stadt an einem Einkaufszentrum zu sehen. Sie nähern sich einem Fußgängerüberweg mit Radfahrerfurt, der mit dem Zeichen D-6b gekennzeichnet ist. Über ihn geht eine Familie mit Kindern, und am Überweg stehen Autos. Sie sind verpflichtet, besonders vorsichtig zu sein. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) verpflichtet den Fahrer, bei der Annäherung an einen Fußgängerüberweg besonders vorsichtig zu sein und die Geschwindigkeit so zu verringern, dass er einen Fußgänger, der sich auf dem Überweg befindet oder ihn betritt, nicht gefährdet. Außerdem muss er einem Fußgänger auf dem Überweg oder einem, der ihn betritt, Vorrang gewähren. Die Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale fügt hinzu, dass ein Fahrer, der sich einer mit dem Zeichen D-6 oder D-6b gekennzeichneten Stelle nähert, die Geschwindigkeit so verringert, dass er Fußgänger und Radfahrer, die sich dort befinden oder diese Stellen betreten, nicht gefährdet. Die Fußgänger sind auf dem Zebrastreifen, und unter ihnen ist ein kleines Kind, dessen Verhalten unvorhersehbar ist - es kann stehen bleiben, zurückgehen oder sich von der Hand losreißen. Besondere Vorsicht bedeutet hier: vor dem Überweg anhalten, warten, bis die ganze Familie die Fahrbahn verlassen hat, und prüfen, ob nicht noch jemand den Fußgängerüberweg oder die Radfahrerfurt betritt.
Rechtsgrundlage: Art. 26 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym); § 47 Abs. 3 und 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und Verkehrssignale