Ermöglicht der Fahrer des weißen Fahrzeugs auf der linken Spur die Durchfahrt eines Blaulichtwagens auf eine richtige Weise?
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JA
Erklärung
Im Video, von oben aufgenommen, ist eine Fahrbahn mit drei Fahrstreifen in eine Richtung im Stau zu sehen. Die Fahrzeuge auf dem äußersten linken Fahrstreifen sind an den linken Fahrbahnrand gefahren, die übrigen an den rechten, und durch die Gasse zwischen dem äußersten linken und dem mittleren Fahrstreifen fährt ein Feuerwehrfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dahinter ein gelber Abschleppwagen. Das weiße Auto auf dem linken Fahrstreifen ermöglicht die Durchfahrt des Einsatzfahrzeugs (mit Blaulicht und Martinshorn) richtig. Die Antwort lautet: ja.
Das Straßenverkehrsgesetz (Prawo o ruchu drogowym) bestimmt: Wenn bei erhöhtem Verkehrsaufkommen die Durchfahrt eines Einsatzfahrzeugs behindert ist, muss auf einer Fahrbahn mit mehr als zwei Fahrstreifen in dieselbe Richtung der Fahrer auf dem äußersten linken Fahrstreifen den Weg frei machen, indem er so nah wie möglich an den linken Rand des Fahrstreifens fährt. Die Fahrer auf den übrigen Fahrstreifen machen den Weg frei, indem sie so nah wie möglich an den rechten Rand ihrer Fahrstreifen fahren. Das weiße Auto fährt auf dem äußersten linken Fahrstreifen und steht an dessen linkem Rand - genau so, wie es die Vorschrift verlangt. Nach der Durchfahrt der Dienste darf der Fahrer auf seinen Fahrstreifen zurückkehren, aber er darf nicht hinter ihnen durch die Gasse losfahren. Die Gasse dürfen nur ein Einsatzfahrzeug sowie die Pannenhilfe (pomoc drogowa) und der Straßenbaulastträger (Straßenverwaltung) benutzen, wenn sie an einer Rettungsaktion beteiligt sind.
Rechtsgrundlage: Art. 9 Abs. 2 Nr. 2 sowie Abs. 3 und 4 des Gesetzes über den Straßenverkehr (Prawo o ruchu drogowym)